FAQ´s

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der keinen Kassenvertrag abgeschlossen hat und direkt mit den Patienten abrechnet. Der Patient oder die Patientin hat somit den Status eines Privatpatienten.

Eine schnelle Terminvereinbarung, kurze Wartezeiten in der Ordination und ausreichend Zeit für Ihr Anliegen sind Ihre Vorteile bei uns. Gerne beraten wir Sie über die Vorgehensweise beim Einreichen Ihrer Honorarnote bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie das möchten, können Sie auch gerne unser Service nutzen, dass wir dieses Einreichen auf Kostenrückerstattung bei Ihrem Krankenversicherungsträger für Sie direkt übernehmen.

Damit Sie bereits vor Ihrem ersten Besuch in meiner Ordination vorbereitet sind, habe ich die häufigsten Fragen zusammengefasst und hoffe, dass ich damit im Vorfeld bereits vieles für Sie klären kann.

Sie können die Wahlarztrechnung innerhalb von 42 Monaten (= 3,5 Jahre) ab dem Leistungsdatum bei der ÖGK einreichen, auch bei den anderen Hauptversicherungsträgern funktioniert das mehrere Monate im Nachhinein noch.

Die Krankenversicherung kann eine Kostenerstattung nur für tatsächlich erbrachte Leistungen auszahlen. Der Zahlungsbeleg ist der Beweis für die tatsächliche Durchführung.

Sie können Anträge auf Kostenerstattung für sich selbst oder mitversicherte Angehörige einreichen.

Zuerst müssen Sie bei Ihrem Hauptversicherungsträger einreichen, danach bei einer eventuellen Zusatzversicherung. Sind Sie bei mehreren Krankenversicherungsträgern versichert, können Sie pro Wahlarztrechnung nur einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Es steht Ihnen frei, bei welchem Versicherungsträger. Gerne beraten wir sie hierzu.